Frage

Ich bekomme Unterstützung vom Amt, seit meine Firma während der Corona-Zeit in die Insolvenz gegangen ist. Jetzt frage ich mich: Darf ich überhaupt ein Bitcoin-Konto besitzen? Muss ich es angeben – oder ist das verboten?

Antwort

Der Besitz von Bitcoin ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt – auch wenn Du staatliche Leistungen erhältst. Du darfst also:

✅ ein Bitcoin-Konto bzw. eine Wallet besitzen
✅ Bitcoin kaufen, verkaufen oder aufbewahren
❌ Verschweigen darfst du es allerdings nicht, wenn Du Deine Vermögensverhältnisse offenlegen musst – etwa beim Antrag auf Bürgergeld oder Grundsicherung.
❌ Auch kleine Beträge können relevant sein, wenn sie als verfügbares Vermögen gelten – also dann, wenn Du jederzeit darauf zugreifen kannst (z. B. auf einer Börse oder in einer Hot Wallet).

Nicht angerechnet werden meist:

  • Hardware-Wallets (wie die BitBox), wenn sie nur als langfristige Rücklage dienen
  • kleinere Beträge, die unterhalb der Vermögensfreigrenzen bleiben (z. B. rund 15.000 € je nach Alter und Lebenssituation)

Weitere Hinweise / Empfehlungen

  • Wallets auf Papier oder BitBox02 gelten meist als schwerer verwertbar als Börsenkonten – sie unterliegen also einer anderen Bewertung.
  • Informiere Dich über die Vermögensfreigrenzen beim Jobcenter oder Sozialamt – diese unterscheiden sich je nach Lebenssituation (Alleinstehend, Familie, Altersvorsorge etc.).
  • Vermeide es, größere Summen auf Börsen liegen zu lassen – dort sind sie jederzeit verfügbar und damit meist anrechenbar.. Eine eigene Wallet (z. B. BitBox02) gibt dir mehr Kontrolle.
Diese Antwort ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Wenn Du unsicher bist, sprich mit einem unabhängigen Berater oder mit dem Amt direkt.

Bewusst digital. Frei. Selbstbestimmt.

Dein Besitz an Bitcoin zeigt, dass Du vorsorgst und Verantwortung übernimmst. Auch in schwierigen Zeiten bleibt Dir das Recht, Vermögen in sicherer Form aufzubewahren – wenn Du ehrlich bleibst und die Regeln kennst.

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